Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ausschreibung Bundesfreiwilligendienst (m/w/d)

Allgemeines:

Für den Bundesfreiwilligendienst an der EWS gilt die 38,5 Stundenwoche. Eine Einarbeitung der Ferienzeit erfolgt hier nicht, es sind daher Termine für Fortbildungen, Seminare und auch Arbeitsaufträge in den Ferien möglich. 

Die grundsätzliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Bundesfreiwilligen 18 Jahre und älter 36,50 Zeitstunden und bei Bundesfreiwilligen im Alter von 16 und 17 Jahren 34 Zeitstunden. Dies bedingt durch die gesetzlich erweiterten Pausenzeiten für unter 18-Jährige. 

Die restlichen Stunden zum Wochensoll von 38,50 Zeitstunden stehen für zusätzliche regelmäßige (z. B. Mitarbeit in der Frühberatung, bei Arbeitsgemeinschaften oder ggf. im Internat) sowie anlassbezogene (z. B. Schulfest, Tag der offenen Tür im Internat, schulische Veranstaltungen am Wochenende oder in den Ferien) Termine zur Verfügung und werden entsprechend eingebracht. 

 

Die Kern-Arbeitszeiten sind: 

  • Montag von 8.45 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Dienstag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Freitag von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Weitere Arbeitszeiten stehen durch die Mitarbeit im Bereich der Frühberatung, einer Nachmittags-AG oder ggf. bei Früh- oder Nachmittagsdiensten im Internat immer wieder an.

 

Innerhalb der Arbeitszeit werden circa 25 Seminartage u. a. auch an Wochenenden und in den Schulferien angeboten. Die Teilnahme an diesen sogenannten Bildungstagen ist für Bundesfreiwillige verbindlich. 

 

Die Einstellung erfolgt grundsätzlich vom 01.09. eines Kalenderjahres bis zum 31.08. des darauffolgenden Kalenderjahres.

Eine Einstellung ist jedoch, bei Einhaltung einer Mindestverpflichtung von 6 Monaten, auch zu jedem anderen Termin denkbar. Sofern seitens des zuständigen Bundesamtes die Möglichkeit besteht, kann der Bundesfreiwilligendienst auch um weiter 6 Montage auf max. 18 Monate verlängert werden. 

Anforderungen:

Stellenziel, Hauptaufgabe

 

Hauptaufgabe der Bundesfreiwilligen ist es, die in der Schule anstehenden pflegerischen Aufgaben und die im Unterricht anfallenden Helferaufgaben zu übernehmen. Die Bundesfreiwilligen werden darüber hinaus im Rahmen pädagogischer Aufgabenstellungen zur Unterstützung der unterrichtenden Lehrpersonen tätig.

Die Bundesfreiwilligen sind aktuell fast ausschließlich im Schulbereich eingesetzt. Grundsätzlich ist jedoch - je nach Bedarf - auch ein gewisser zeitlicher Einsatz im Internatsbereich möglich.

 

Aufgaben der Bundesfreiwilligen an der EWS

 

Die Bundesfreiwilligen sind u. a. dort im Einsatz, wo ein einzelner Schüler/ eine einzelne Schülerin Pflege, Mithilfe, Aufsicht oder Anleitung in den verschiedenen Situationen des Schul- und Unterrichtsalltags benötigen (z. B. Essen reichen, Pflege, Raumveränderungen, Änderungen der Ausgangslage, Assistenzaufgaben im Unterricht). Sie unterstützen dabei das Klassenteam bei der Umsetzung aller im Alltag erforderlichen Aufgaben

  • Mithilfe und Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei der Ankunft und Abreise

  • Kofferdienst für die Internatsschülerinnen und -schüler

  • Unterstützung im Alltag der Schülerinnen und Schüler (u. a. Pflege, Essen reichen, An- und Auskleiden)

  • Begleitung und Unterstützung von einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. von kleinen Gruppen im Unterricht

  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler zu Arbeitsgemeinschaften, zum Sport- und Schwimmunterricht

  • Mitgestaltung von Pausenangeboten für die Schülerinnen und Schüler

  • Unterstützung bei Angeboten der Frühberatung 

  • Mitgestaltung bei Schulfesten und Feiern 

  • Pflege, Desinfektion und Wartung der Hilfsmittel sowie der notwendigen Gegenstände 

  • Hilfestellung bei Hausmeisteraufgaben (u. a. Reinigung der Schulbusse)

  • Teilnahme an Klassenkonferenzen und Besprechungen sowie Mitwirkung bei Schulveranstaltungen im Rahmen der Arbeitszeitregelungen

  • Teilnahme an internen Fortbildungen und Schulungen zu Themen des Schul- und Unterrichtsalltags

Leistungen:

Der Verdienst beträgt aktuell 438,00€ im Monat. Der Arbeitsgeber trägt dabei die Sozialversicherungskosten. Zudem wird weiterhin Kindergeld gezahlt. 

 

Es besteht von Montag bis Freitag die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen. 

Kontakt:

Esther-Weber-Schule Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (SBBZInt KMENT)
In der Kohlgrube 5
79312 Emmendingen

(07641) 46070
(07641) 460722

E-Mail:

Mehr über Esther-Weber-Schule Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (SBBZInt KMENT) [hier].